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Änderung der Kosmetikverordnung – Übergangsfristen & neue Farbstoffe
Verordnung vom 06.05.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 137/2009 passt die österreichische Kosmetikverordnung an die EU‑Richtlinie 2009/6/EG an, legt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe fest und erweitert die Liste zulässiger Farbstoffe sowie die Kennzeichnungspflichten.
Bundesministerium für Gesundheit5/6/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Stoffe aus Anlage 1 Nr. 167 dürfen bis zum 7. Oktober 2009 weiterhin in Kosmetikprodukten verwendet werden.
  • Für weitere Stoffe aus den Anlagen 1 und 2 gelten unterschiedliche Übergangsfristen: bis 13. Oktober 2009, 4. November 2009 bzw. 4. Februar 2010, abhängig vom jeweiligen Stoff.
  • Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie 2009/6/EG in österreichisches Recht um.
  • In Anhang 1 werden zahlreiche neue Farbstoffe (z. B. Basic Violet 14, Acid Orange 6, Pigment Red 64) für die Verwendung in Haarfärbemitteln aufgenommen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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