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Klassifizierung von Medizinprodukten (2009)
Verordnung vom 11.05.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Risikoklassen für Medizinprodukte in Österreich und ordnet Brustimplantate sowie Gelenkersatzteile zwingend der höchsten Klasse III zu. In‑vitro‑Diagnostika werden nach EU‑Listen A und B klassifiziert. Sie trat am 21. März 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit5/11/2009XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 21.03.2010
  • Alle Medizinprodukte (außer aktive implantierbare Produkte und In‑vitro‑Diagnostika) werden nach den Risikoklassen I, IIa, IIb und III eingeteilt, basierend auf den Kriterien des Anhangs IX der EU‑Richtlinie 93/42/EWG.
  • Brustimplantate werden unabhängig von ihrer Risikoeinstufung zwingend in die höchste Risikoklasse III eingruppiert.
  • Gelenkersatzteile für Hüfte, Knie oder Schulter (ohne Zubehör wie Schrauben, Platten usw.) werden ebenfalls zwingend in die Risikoklasse III eingestuft.
  • In‑vitro‑Diagnostika werden gemäß Anhang II der EU‑Richtlinie 98/79/EWG den Listen A bzw. B zugeordnet.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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