Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. September 2009 passt die Anforderungen für die Zulassung von Tierarzneimitteln an die EU‑Richtlinie 2009/9/EC an und ergänzt einzelne Paragraphen der bestehenden Verordnung von 2003.Bundesministerium für Gesundheit5/13/2009XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 06.09.2009
- Die Daten‑ und Informationspflichten für Anträge auf Zulassung von Tierarzneimitteln werden an die aktuelle EU‑Richtlinie 2009/9/EC angepasst.
- In § 3 wird ein neuer Aufzählungspunkt (Z 4) eingefügt, der explizit auf die Richtlinie 2009/9/EC verweist.
- Nach § 4 Abs. 2 wird ein zusätzlicher Absatz (3) eingefügt, der das Inkrafttreten der gesamten Änderungen auf den 6. September 2009 festlegt.
- Die Novellierung erfolgt auf Grundlage von § 20 des Arzneimittelgesetzes sowie der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2009.
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