Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Erhebungen zum Bestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durchführt, um EU‑Statistikpflichten zu erfüllen. Sie definiert Erhebungszeitpunkte, Stichprobengrößen, Auskunftspflichten der Landwirte sowie einen jährlichen Kostenbeitrag des Ministeriums.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/14/2009XXIV
EU‑Recht
Statistik
Land- und Forstwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss jährlich Viehbestandsstatistiken erheben, um die EU‑Verordnung 1165/2008 zu erfüllen.
- Für Schweine wird im Juni eine Stichprobe von 4 000 landwirtschaftlichen Betrieben befragt, während für Rinder eine Vollerhebung über Verwaltungsdaten erfolgt.
- Im Dezember wird die Erhebung erweitert: Zusätzlich zu Schweinen werden Schafe und Ziegen erfasst; hierfür werden 7 000 Betriebe per Stichprobe befragt.
- Die Auskunftspflichtigen müssen ihre Angaben innerhalb von zwölf Werktagen nach dem jeweiligen Stichtag vollständig und wahrheitsgemäß übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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