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Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 – Temporäre Genehmigung nicht zugelassener Tierimpfstoffe
Verordnung vom 28.05.2009

Zusammenfassung

Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 erlaubt bis zum 1. Juni 2010 den temporären Einsatz von sechs in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Melde‑ sowie Bewilligungs­pflichten fest.
Bundesministerium für Gesundheit5/28/2009XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2010 die Anwendung von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, die bereits in anderen EU‑Staaten zugelassen sind.
  • Die Einfuhr der Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen.
  • Impfungen mit den ersten vier Impfstoffen müssen vom Tierarzt gemeldet werden; für den fünften Impfstoff ist eine Ministerialbewilligung nötig, und der sechste darf nur im amtlichen Auftrag verabreicht werden.
  • Die Verordnung trat am 1. Juni 2009 in Kraft und ersetzte die Tierimpfstoff‑Verordnung von 2008.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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