Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Luftfahrtunternehmen, Passagiere aus definierten Herkunftsländern und deren Transitwege zu melden und bei bestätigter H1N1‑Infektion die komplette Passagierliste an das Gesundheitsministerium zu übermitteln. Sie war vom 5. Juni 2009 bis zum 30. September 2009 gültig.Bundesministerium für Gesundheit6/5/2009XXIV
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 05.06.2009 Außer Kraft ab 30.09.2009
- Luftverkehrsunternehmen müssen auf Anforderung des Gesundheitsministeriums und der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde Passagiere melden, die aus den in der Anlage genannten Herkunftsländern oder -städten eingetroffen sind.
- Die Meldungspflicht gilt auch für Passagiere, die im Transitweg über eines der genannten Länder oder Städte gereist sind.
- Bei bestätigter H1N1‑Infektion eines gemeldeten Passagiers muss das Luftverkehrsunternehmen die gesamte Passagierliste unverzüglich an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln.
- Die Verordnung trat am 5. Juni 2009 in Kraft und war befristet bis zum 30. September 2009.
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