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Änderung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung – neue Grenzwerte für Oripavin und BZP (2009)
Verordnung vom 15.06.2009

Zusammenfassung

Die 174. Verordnung vom 15. Juni 2009 ändert die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung: Der Titel wird angepasst, Oripavin (20 mg) und Benzylpiperazin (40 mg) werden in die jeweiligen Anhänge aufgenommen.
Bundesministerium für Gesundheit6/15/2009XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bekommt einen neuen Titel, der die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit betont.
  • Im Anhang I wird zwischen Norpipanon und Oxycodon die Substanz Oripavin mit einer Grenzmenge von 20 mg eingefügt.
  • Im Anhang V wird zwischen Brolamfetamin, DOB und Cathinon Benzylpiperazin (BZP) mit einer Grenzmenge von 40 mg ergänzt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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