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Änderung der Arzneitaxe 2009 – neue Preisansätze für Medikamente
Verordnung vom 23.06.2009

Zusammenfassung

Die 182/2009‑Verordnung des Bundesministers für Gesundheit aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe. Sie legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit6/23/2009XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung 182/2009 ändert die Arzneitaxe und legt fest, dass die überarbeitete Anlage B ab dem 1. Juli 2009 gilt.
  • Novellierungsanordnung 1 fügt einen neuen Absatz 36 hinzu, der das Inkrafttreten der Anlage B regelt.
  • Novellierungsanordnung 2 legt für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße neue Preisansätze (Gramm‑/Cent‑Angaben) fest, z. B. Aloes tinctura composita 10 g → 74 Cent.
  • Novellierungsanordnung 3 ergänzt weitere Arzneimittel (z. B. Aurantii dulcis aetheroleum und Vitamin A‑palmitat) mit neuen Preisansätzen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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