Zusammenfassung
Die Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln wird 2009 um neue Kategorien (Nahrungsergänzungsmittel), erweiterte Energiewerte (Ballaststoffe, Erythritol) und genauere Definitionen ergänzt. Zusätzlich gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober 2012 für Produkte nach alter Fassung.Bundesministerium für Gesundheit6/26/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 26.06.2009
- Eine neue Ziffer 3 wird im § 1 Abs. 2 eingefügt, die Nahrungsergänzungsmittel als eigene Kategorie definiert.
- Die Energietabelle wird um die Zeilen „ein Gramm Ballaststoffe = 2 kcal bzw. 8 kJ“ und „ein Gramm Erythritol = 0 kcal bzw. 0 kJ“ ergänzt.
- Eine Definition von Ballaststoffen wird eingeführt, die drei Kategorien von Kohlenhydratpolymeren beschreibt.
- Der Begriff „Durchschnittswert“ wird definiert, um saisonale und verbraucherbezogene Schwankungen bei Nährstoffangaben zu berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
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