Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppen v4 und v3 in Justizanstalten zu organisieren, durchzuführen und zu prüfen ist.Bundesministerium für Justiz6/29/2009XXIV
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2009
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 im Planstellenbereich Justizanstalten.
- Ziel ist es, die Mitarbeitenden mit fachlichen Kenntnissen, modernen Lehrmethoden und einer menschenwürdigen Grundhaltung auszustatten.
- Die Vollzugsdirektion ist für die Organisation, Leitung und Durchführung der Grundausbildung verantwortlich.
- Zulassung erfolgt von Amts wegen; für v3‑Kandidaten ohne zugewiesene v3‑Planstelle ist ein Auswahlverfahren nötig.
Dokumente (PDFs)
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