Zusammenfassung
Die Verordnung 188/2009 passt die Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex von März 2009 an und erhöht zahlreiche Beträge in den Gebühren‑Tabellen.Bundesministerium für Justiz6/29/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2009
- Der Betrag für Ziffer 1‑a wird von 694 € auf 733 € und für Ziffer 1‑b von 2 334 € auf 2 465 € erhöht.
- In Ziffer 2‑a steigt der Betrag von 1 167 € auf 1 232 €, in Ziffer 2‑b von 5 835 € auf 6 162 €.
- In Tarifpost 1 werden zahlreiche Gebührensätze erhöht, z. B. von 19 € auf 20 €, von 37 € auf 39 €, von 52 € auf 55 €, bis hin zu 5 962 € auf 6 296 €.
- Tarifpost 2 erfährt ähnliche Erhöhungen, etwa von 15 € auf 16 €, von 33 € auf 35 €, bis zu 8 768 € auf 9 260 €.
Dokumente (PDFs)
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