Hormonverordnung 2009 – Verbot und Ausnahmen für hormonelle Stoffe in der Tierhaltung
Verordnung vom 09.07.2009Zusammenfassung
Die Hormonverordnung 2009 verbietet grundsätzlich die Nutzung hormoneller und ß‑Agonisten‑Stoffe in der Tierproduktion, erlaubt jedoch unter strengen Auflagen therapeutische und tierzüchterische Ausnahmen.Bundesministerium für Gesundheit7/9/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie Nutztiere, tierische Erzeugnisse aus Aquakultur und die beiden Arten von Behandlungen (therapeutisch und tierzüchterisch).
- Ein generelles Verbot gilt für die Verabreichung aller in Anhang I und II gelisteten Stoffe an Nutz- und Aquakulturtieren.
- Ausnahmen vom Verbot sind für therapeutische Behandlungen möglich, wenn die Stoffe, Tierarten, Anwendungsgebiete und Bedingungen exakt den Vorgaben in Anhang III entsprechen.
- Für tierzüchterische Zwecke (z. B. Brunstsynchronisation) gelten weitere Ausnahmen, die in Anhang IV detailliert geregelt sind.
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