Änderung der Rückstandskontrollverordnung 2006 – Erweiterte Lebensmittelkontrollen
Verordnung vom 23.01.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 2009/24 aktualisiert die Rückstandskontrollverordnung, indem sie EU‑Grenzwerte übernimmt, die Probenahme den Landeshauptleuten überträgt und neue Kontrollen für Nutztiere, Aquakultur sowie Milch‑, Eier‑ und Honigproduzenten einführt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/23/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung verweist künftig auf die EU‑Verordnungen 396/2005 (Pestizidrückstände) und 1881/2006 (Kontaminanten), um EU‑Grenzwerte in das österreichische System zu übernehmen.
- Die Verantwortung für die Probenahme wird den Landeshauptleuten übertragen, die auf Basis eines risikobasierten Überwachungsplans Betriebe auswählen und die relevanten Daten an die Lebensmittelbehörde weitergeben müssen.
- Die Kontrollen werden auf Betriebe ausgeweitet, die Nutztiere halten, Aquakultur‑Erzeugnisse herstellen sowie Milch, Eier und Honig in Verkehr bringen.
- Für Tiere, denen ein Arzneimittel verabreicht wurde, wird eine Wartezeit festgelegt; das Tier darf vor Ablauf der Wartezeit zwar weiter genutzt, aber nicht zur Schlachtung gebracht werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.