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Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2009) – flächendeckende Impf‑ und Schutzzone
Verordnung vom 24.07.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 240/2009 legt das gesamte Bundesgebiet als Impf‑ und Schutzzone gegen die Blauzungenkrankheit fest, führt neue Dokumentationspflichten für Tiertransporte ein und ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Regelungen.
Bundesministerium für Gesundheit7/24/2009XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Für den Transport von Tieren innerhalb von Sperrzonen muss der Halter bestätigen, dass am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome vorliegen; die Bestätigung wird im Viehverkehrsschein bzw. Begleitdokument vermerkt.
  • Ab dem 15. Juli 2009 gilt das gesamte Bundesgebiet als Impfzone; Tierhalter müssen die Impfung beim Amtstierarzt melden, der Impfstoff muss in Österreich zugelassen sein, und die Durchführung wird an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet.
  • Der bisherige § 8 wird vollständig aufgehoben, sodass die vorherige Regelung zu Impfungen entfällt.
  • Die Änderungen, inklusive Aufhebung von § 8 und den neuen Anhängen A‑C, treten am 15. Juli 2009 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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