Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen werden und regelt ein um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/27/2009XXIV
Bildung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2009
- Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht auf Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften.
- Für Masterstudiengänge, die weniger als vier Semester umfassen, ist ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium vorgesehen.
- Im verlängerten Doktoratsstudium müssen bis zu 12 Semesterstunden Grundlagenfächer, bis zu 5 Semesterstunden fachspezifische Methodik‑Fächer und bis zu 5 Semesterstunden Vertiefungsfächer absolviert werden.
- Die Auswahl der Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem Doktoratsstudienplan der jeweiligen Universität, in Abstimmung mit Studierenden und Betreuer*innen, und wird vom zuständigen Organ des Universitätsgesetzes protokolliert.
Dokumente (PDFs)
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