Zusammenfassung
Die Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2009 legt für das Schuljahr 2009/10 verbindliche Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse fest, die an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Sie gilt vom 1. August 2009 bis zum 31. Juli 2010 und enthält Sonderzuschläge für Bio‑Produkte sowie Preisnachlässe für ESL‑ und UHT‑Milch.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/25/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Ziel der Verordnung ist es, für das Schuljahr 2009/10 verbindliche Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse festzulegen, damit alle Schülerinnen und Schüler preisgünstigen Zugang zu diesen Produkten erhalten.
- Die festgesetzten Höchstpreise gelten für die Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Juli 2010 und umfassen unterschiedliche Preisstufen je nach Produktart (z. B. 0,82 € pro Liter für wärmebehandelte Milch in 1‑L‑Einheiten).
- Für Bio‑Milchprodukte wird ein Aufschlag von 0,12 € pro Liter auf den jeweiligen Höchstpreis gewährt; für fermentierte Produkte und Automatenverkäufe gelten weitere Zuschläge (z. B. +0,20 € pro kg bzw. Liter).
- Für ESL‑ und UHT‑Milchprodukte werden Preisnachlässe von bis zu –0,28 € pro Liter festgelegt, um die unterschiedlichen Produktionskosten dieser länger haltbaren Produkte zu berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
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