Vergütungen und Gebühren für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen (2009)
Verordnung vom 27.08.2009Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Vergütung von Prüfungskommissionen und die Gebühren, die Prüfungswerber*innen für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen zahlen müssen. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft.Bundesministerium für Justiz8/27/2009XXIV
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für jedes Prüfling eine Vergütung: 120 € für ein Gutachten, 100 € für den Vorsitzenden und 90 € für sonstige Mitglieder bei Ergänzungsprüfungen.
- Mitglieder der Obersten Berufungs‑ und Disziplinarkommission erhalten für jede Entscheidung über eine Berufung 100 €.
- Für die Durchführung von Teil‑ und Vollprüfungen erhalten die Kommissionsmitglieder je nach Prüfungsart unterschiedliche Vergütungen (z. B. 143 € für Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen).
- Aufsichtspersonen erhalten für jede begonnene Stunde ihrer Tätigkeit bei den genannten Prüfungen 10 €.
Dokumente (PDFs)
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