Einführung von Kindersicherungs‑ und Alkohol‑Coaching‑Kursen im Führerscheinrecht
Verordnung vom 28.08.2009Zusammenfassung
Die 9. Novelle zur FSG‑DV führt neue Kindersicherungs‑ und Alkohol‑Coaching‑Kurse ein, erweitert Meldepflichten bei Mopedausweisen und tritt am 1. September 2009 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/28/2009XXIV
Verkehr
Schwerpunkte
- In § 4 wird die Zahl „10“ durch „11“ ersetzt, um eine bislang nicht genannte Bestimmung zu aktualisieren.
- Die örtlich zuständige Behörde muss innerhalb einer Woche über Personen informiert werden, denen ein Mopedausweis ausgestellt wurde, sofern die ausstellende Stelle keine Speicherung im Führerscheinregister vornimmt.
- Ein neuer Kurs über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung wird eingeführt; er umfasst vier Unterrichtseinheiten (zwei theoretisch, zwei praktisch), dauert je Einheit 50 Minuten und wird in Gruppen von 4‑12 Personen durchgeführt. Berechtigt sind Fahrschulen, Fachverbände, Fahrzeugbesitzervereine, Verkehrssicherheitsinstitutionen sowie Einrichtungen für verkehrspsychologische Nachschulungen.
- Ein neuer Abschnitt zum Verkehrs‑Coaching wird geschaffen: Ziel ist die Verhaltensänderung von Fahrern im Alkohol‑Rausch. Der Kurs besteht aus vier Einheiten (je 50 Minuten), wird in Gruppen von 4‑12 Personen angeboten (Einzelkurs möglich) und muss von Ärzten/Notfallsanitätern (erstes Teil) bzw. Psychologen (zweites Teil) durchgeführt werden. Die Organisation muss geeignete Räumlichkeiten, Personal und Dokumentation sicherstellen; die Teilnahmegebühr beträgt 25 € pro Gruppeneinheit bzw. 50 € pro Einzeleinheit.
Dokumente (PDFs)
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