Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Sportadministrations‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2009XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte und deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 459 €, im zweiten Lehrjahr 600 € und im dritten Lehrjahr 840 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsentschädigung; bei Teilzeit oder Austritt im laufenden Jahr erfolgt die Auszahlung anteilig.
- Für Lehrlinge über 18 Jahre wird die Überstundenvergütung anhand des Facharbeiterlohns bzw. des Kollektivvertrags KV 47/2009 (Abschnitt IX A Ziff. 7) berechnet.
Dokumente (PDFs)
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