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2. Änderung der Einheitlichen Betriebsprämie‑Verordnung 2007
Verordnung vom 05.02.2009

Zusammenfassung

Die 2. Änderung der Einheitlichen Betriebsprämie‑Verordnung 2007 passt Bezugnahmen an, streicht § 6, präzisiert die Sonderfall‑Regelung für Neubeginner und aktualisiert die Schlussbestimmungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/5/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Wortfolge in § 3 Abs. 3 wird von der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 auf die aktuelle Verordnung 2008 umgestellt.
  • Der bisherige § 6 wird vollständig gestrichen.
  • In § 7 Abs. 2 wird die Anerkennung als Sonderfall „Neubeginner“ neu geregelt und ein Antragsverfahren bis zum Ende der Sammelantragsfrist 2009 festgelegt.
  • Die Überschrift von § 11 wird zu „Schlussbestimmungen“ geändert.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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