Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Festlegung des Befallsgebiets des invasiven Käfers Anoplophora glabripennis, verlangt eine behördliche Registrierung und einen Pflanzenpass für den Transport betroffener Laubgehölze sowie jährliche Kontrollen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/1/2009XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die zuständige Forstbehörde legt das Befallsgebiet des Schadorganismus Anoplophora glabripennis fest, wobei sie Unterlagen zur Verbreitung, den Befallsgrad, das Ausbreitungspotenzial und örtliche Gegebenheiten berücksichtigt.
- Betriebe, die Laubgehölze aus dem festgelegten Befallsgebiet transportieren wollen, müssen beim Landeshauptmann einen Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis stellen und erhalten bei Nachweis ihrer Schadorganismus‑Freiheit einen Pflanzenpass.
- Die Behörden führen mindestens einmal jährlich amtliche Untersuchungen (Beschau) durch, um die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.