Zusammenfassung
Die 2. Altlastenatlas‑Novelle 2009 ergänzt die Verordnung um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt fest, dass diese Anhänge ab dem 15.10.2009 gelten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2009XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt dem Altlastenatlas neue Einträge hinzu, die verschiedene kontaminierte Grundstücke mit Standort‑ und Klassifizierungsdaten beschreiben.
- Alle neu aufgenommenen Anhänge (2‑4 und 6) treten am 15.10.2009 in Kraft, sodass die Informationen ab diesem Datum rechtsverbindlich sind.
- Die neuen Einträge umfassen Altstandorte in Klagenfurt, Korneuburg, Tulln‑Zwentendorf, Wien‑Umgebung, Linz und Graz‑Umgebung mit jeweiligen Prioritätenklassen (z. B. saniert, Klasse 1‑3).
- Für jede Altlast werden Datum der Ausweisung und das Datum der Prioritätenklassifizierung angegeben, wodurch die zeitliche Entwicklung der Sanierungspriorität nachvollziehbar wird.
Dokumente (PDFs)
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