Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ein internes Schiedsgericht für Streitigkeiten an der Wiener Börse für landwirtschaftliche Produkte, definiert Zuständigkeit, die Zusammensetzung des Schiedsrichterkollegiums und das Verfahren von der Klage bis zum Schiedsspruch.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Das Schiedsgericht entscheidet über Streitigkeiten, die an der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien abgeschlossen wurden.
- Außerbörsliche Warengeschäfte unterliegen ebenfalls der Schiedsgerichtsbarkeit, wenn beide Parteien bestimmte Voraussetzungen (z. B. Unternehmensform, Warenart, schriftlicher Schiedsvertrag) erfüllen.
- Das Schiedsrichterkollegium besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, die zur Hälfte von der Börse, zur anderen Hälfte von der Börsekammer sowie durch die Landwirtschafts‑ und Wirtschaftskammern bestellt werden.
- Die Wahl der Schiedsrichter erfolgt gleichzeitig mit den regulären Börsenwahlen; Kandidaten müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Dokumente (PDFs)
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