Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2009/26/EG
Verordnung vom 06.11.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 356/2009 aktualisiert die Schiffsausrüstungsverordnung, indem sie die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG ersetzt und Übergangsfristen für bereits produzierte Ausrüstungen festlegt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/6/2009XXIV
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherige Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG, sodass alle zukünftigen Regelungen auf dem neuesten EU‑Recht basieren.
- Ausgestattungen, die vor dem 21. Juli 2009 hergestellt wurden, dürfen bis zum 21. Juli 2011 weiterhin an Bord österreichischer Seeschiffe eingesetzt werden, wenn sie den damals gültigen Zulassungsverfahren entsprechen.
- Ausgestattungen, die vor dem 6. April 2010 hergestellt wurden, dürfen bis zum 6. April 2012 weiterhin in Verkehr gebracht und an Bord verwendet werden, ebenfalls unter den Bedingungen des damaligen Zulassungsverfahrens.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, also am 7. November 2009.
Dokumente (PDFs)
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