<!--[0-->Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (Verordnung 360/2009)<!--]-->
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (Verordnung 360/2009)
Verordnung vom 12.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 570 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitnehmer im österreichischen Wintertourismus fest und regelt deren Vergabe bis April/Mai 2010.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/12/2009XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Tourismus (nicht in der Liste, aber thematisch zu "Wirtschaft" passend)

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 6 570 befristeten Stellen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
  • Das Kontingent wird auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 60 (davon 5 für Schausteller), Kärnten 180, Niederösterreich 140 (davon 40 für Schausteller), Oberösterreich 215 (davon 15 für Schausteller), Salzburg 2 145, Steiermark 575 (davon 40 für Schausteller), Tirol 2 705, Vorarlberg 495, Wien 55 (davon 25 für Schausteller).
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens bis zum 11. April 2010 erteilt werden; für Schaustellerbetriebe gilt eine Frist bis zum 15. Mai 2010, sofern die Gesamtdauer 24 Wochen nicht überschreitet.
  • Staatsangehörige, die unter die EU‑Übergangsbestimmungen fallen, erhalten bei der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen Vorrang.
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.