Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Eier nach Qualität und Gewicht klassifiziert, eindeutig gekennzeichnet und mit Angabe dieser Klassen auf Rechnungen, Werbematerialien und Preislisten versehen werden müssen. Außerdem müssen Erzeuger‑ und Packbetriebe registriert sein und Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/16/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.11.2009
- Eier müssen mit einem eindeutigen Erzeugercode gekennzeichnet werden, der das Haltungssystem und die Betriebsnummer des Erzeugers enthält.
- Rechnungen, Lieferscheine und sonstige Transportpapiere müssen die jeweilige Güte‑ und Gewichtsklasse des gelieferten Eisers angeben.
- Werbung für Eier darf nur mit Angabe von Güte‑ und Gewichtsklasse erfolgen, wenn Preise pro Gewichtseinheit genannt werden.
- Erzeuger‑ und Packbetriebe müssen sich bei der Behörde registrieren; die Daten werden in der QGV‑Datenbank geführt.
Dokumente (PDFs)
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