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Änderung der 28. MBA‑Verordnung – Datumskorrektur
Verordnung vom 19.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung ändert die 28. MBA‑Verordnung, indem das in § 4 genannte Gültigkeitsende von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 angepasst wird.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/19/2009XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert das in § 4 genannte Enddatum des MBA‑Programms von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
  • Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002.
  • Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II am 19. November 2009 in Kraft.
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Hahn Johannes, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
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