Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest, mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € plus 10 % Zuschlag, gültig ab dem 1. Juli 2009.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2009
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € berechnet.
- Auf das berechnete Stückentgelt erhalten Heimarbeiter zusätzlich einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
- Der Tarif tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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