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Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren
Verordnung vom 19.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest, mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € plus 10 % Zuschlag, gültig ab dem 1. Juli 2009.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2009
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € berechnet.
  • Auf das berechnete Stückentgelt erhalten Heimarbeiter zusätzlich einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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