Zusammenfassung
Die Verordnung 370/2009 legt Lohnsätze und Zusatzzuschläge für qualifizierte und nicht‑qualifizierte Heimarbeiter im kunstgewerblichen Bereich fest und gilt seit dem 1. Juli 2009.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung oder Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel.
- Es wird zwischen qualifizierten Arbeiten (z. B. Hinterglasmalerei, Ikonenmalerei, Federzeichnungen) und nicht‑qualifizierten Arbeiten unterschieden.
- Qualifizierte Heimarbeiter erhalten einen Stundensatz von 6,83 €, nicht‑qualifizierte von 5,83 €.
- Auf die berechneten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
Dokumente (PDFs)
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