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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung (2009)
Verordnung vom 19.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Löhne, Zuschläge und das Inkrafttreten am 1. Juli 2009.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern nicht bereits in anderen Heimarbeitsverträgen geregelt.
  • Für 21 verschiedene Bürstentypen werden konkrete Arbeitszeiten pro 1 000 Stück festgelegt (z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten, 317 Minuten für Klosettbürsten).
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,68 € berechnet; Betriebe des Fachverbands der holzverarbeitenden Industrie erhalten 8,44 € pro Stunde.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte wird ein Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt; bei Bereitstellung eigenen Werkzeugs erhöht sich der Zuschlag auf 20 %.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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