Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Knopfwaren fest: ein Stückentgelt basierend auf 7,47 € Stundenlohn, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich seit 1. Juli 2009.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2009
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich auf die Herstellung sowie Anpassung von Knopfwaren, ausgenommen Zwirnknöpfe.
- Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 7,47 € berechnet.
- Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
- Der Tarif ist seit dem 1. Juli 2009 wirksam.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.