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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich (gültig ab 01.01.2010)
Verordnung vom 24.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, gilt seit 1. Jänner 2010 und enthält detaillierte Entgelte sowie Zuschläge für Sonderarbeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger*innen und deren Arbeitgeber in Niederösterreich, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenarbeiten, Aufzugsbetreuung) wird ein festgelegtes Entgelt pro Arbeitsschritt gezahlt.
  • Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen erhalten einen Zuschlag von 7,69 € pro Stunde; nachts oder an Sonn‑/Feiertagen kann der Stundenlohn auf bis zu 15,38 € steigen.
  • Für die Reinigung von Gehsteigen und begehbaren Flächen wird ein pro‑Quadratmeter‑Satz gezahlt, der vom Landeshauptmann festgesetzt wird.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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