Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich (gültig ab 01.01.2010)
Verordnung vom 24.11.2009Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, gilt seit 1. Jänner 2010 und enthält detaillierte Entgelte sowie Zuschläge für Sonderarbeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger*innen und deren Arbeitgeber in Niederösterreich, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
- Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenarbeiten, Aufzugsbetreuung) wird ein festgelegtes Entgelt pro Arbeitsschritt gezahlt.
- Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen erhalten einen Zuschlag von 7,69 € pro Stunde; nachts oder an Sonn‑/Feiertagen kann der Stundenlohn auf bis zu 15,38 € steigen.
- Für die Reinigung von Gehsteigen und begehbaren Flächen wird ein pro‑Quadratmeter‑Satz gezahlt, der vom Landeshauptmann festgesetzt wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.