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Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2010
Verordnung vom 26.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2010 in jedem Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2009XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter für das Jahr 2010 fest.
  • Die festgesetzten Zahlen sichern die Einhaltung der bundesweiten Höchstzahl, indem sie die Summe aller Landeshöchstzahlen auf das zulässige Niveau begrenzen.
  • Die konkreten Landeshöchstzahlen betragen: Burgenland 3 100, Kärnten 7 000, Niederösterreich 27 600, Oberösterreich 28 500, Salzburg 15 000, Steiermark 11 600, Tirol 16 000, Vorarlberg 10 500, Wien 66 000.
  • Die Verordnung trat am 1. Jänner 2010 in Kraft und erlosch am 31. Dezember 2010.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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