Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2010 in jedem Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2009XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter für das Jahr 2010 fest.
- Die festgesetzten Zahlen sichern die Einhaltung der bundesweiten Höchstzahl, indem sie die Summe aller Landeshöchstzahlen auf das zulässige Niveau begrenzen.
- Die konkreten Landeshöchstzahlen betragen: Burgenland 3 100, Kärnten 7 000, Niederösterreich 27 600, Oberösterreich 28 500, Salzburg 15 000, Steiermark 11 600, Tirol 16 000, Vorarlberg 10 500, Wien 66 000.
- Die Verordnung trat am 1. Jänner 2010 in Kraft und erlosch am 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
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