Zusammenfassung
Die Verordnung 394/2009 ändert die Mauttarifverordnung 2009, legt neue Grundkilometertarife und Streckentarife für verschiedene Fahrzeugkategorien fest und führt Nacht‑Tarife ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2010.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/1/2009XXIV
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Kraftfahrzeuge wird auf 14,4 Cent pro Kilometer festgelegt (Tarifgruppe A), mit leicht höheren Sätzen für die Gruppen B und C.
- Die Mautbeträge für die einzelnen Streckenabschnitte werden je nach Tarifgruppe (A, B, C) und Fahrzeugkategorie (Kat. 2, 3, 4) detailliert aufgelistet.
- Für die Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gelten gesonderte Nacht‑Tarife, die für jede Tarifgruppe und Fahrzeugkategorie separat ausgewiesen sind.
- Die geänderten Paragraphen 2, 3 und 5 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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