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Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2009)
Verordnung vom 02.01.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Bluetongue‑Bekämpfungsregeln: EU‑Transportvorschriften werden übernommen, Impfpflichten in definierten Zonen eingeführt und neue Pflichten für Tierhalter festgelegt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2009.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/2/2009XXIV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung übernimmt die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1266/2007, die Regeln für den Transport von Bluetongue‑empfindlichen Tieren festlegt.
  • Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung wird als Referenz für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern aufgenommen.
  • Tiere können innerhalb österreichischer Sperrzonen transportiert werden, wenn sie am Transporttag keine klinischen Symptome zeigen und der Tierhalter eine Bescheinigung ausstellt.
  • Gebiete laut Anhang C werden als Impfzone erklärt; dort müssen Rinder (≥ 3 Monate) sowie Schafe und Ziegen (≥ 1 Monat) in einem festgelegten Zeitraum geimpft werden, mit Ausnahmen für Zootiere, Sentinel‑, Besamungs‑ und Masttiere.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend
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