Museumsordnung für das Technische Museum Wien und die Österreichische Mediathek
Verordnung vom 01.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Rechtsform, Aufgaben, Finanzierung und Organisationsstruktur des Technischen Museums Wien mit der Österreichischen Mediathek fest. Sie definiert die Zuständigkeiten von Geschäftsführung, Kuratorium und Bundesminister sowie die Pflichten zur Berichterstattung und zum Umgang mit Sammlungen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/1/2009XXIV
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Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Das Technische Museum Wien mit der Österreichischen Mediathek wird als gemeinnützige wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet.
- Zu den Kernaufgaben zählen Sammlungspflege, Forschung, Vermittlung, Ausstellung und Digitalisierung der Bestände nach internationalen museologischen Standards.
- Finanzmittel kommen aus Bundeszuwendungen, weiteren Zuschüssen sowie eigenen Einnahmen (Eintritt, Gastronomie, Shop etc.) und dürfen ausschließlich für museumsspezifische Zwecke verwendet werden.
- Die Geschäftsführung kann aus einer wissenschaftlichen und optional einer wirtschaftlichen Leitung bestehen; bei Uneinigkeit entscheidet die wissenschaftliche Leitung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.