Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grund‑ und Zusatzentgelte sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Burgenland und persönlich für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Neben dem Grundlohn erhalten Hausbesorger für bestimmte Arbeiten (z. B. Instandsetzung, Aufzug‑Betreuung) feste Zusatzentgelte, die nach Aufwand und Art der Tätigkeit gestaffelt sind.
- Für Arbeiten, die an Sonn‑ oder Feiertagen ausgeführt werden, verdoppelt sich der Stundenlohn.
- Jährlich erhalten die betroffenen Hausbesorger einen Urlaubszuschuss (Mai) und eine Weihnachtsremuneration (November), mindestens jedoch ein Zwölftel des Jahreslohns.
Dokumente (PDFs)
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