Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Vorarlberg fest, die nicht durch einen Kollektivvertrag geschützt sind, und definiert Pauschalbeträge für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugswartung, Schwimmbadpflege, Gartenarbeit und Heizungswartung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt wurden, wenn sie nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich bis zu vier Geschosse 79,10 € und für jedes weitere Geschoss 4,92 € als Pauschalbetrag.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Stundenlohn von 11,89 € zugrunde gelegt; für Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte dieses Satzes.
- Für Garten‑ und Grünflächen wird pro Quadratmeter jährlich 0,27 € für Reinigung, 0,27 € für Bewässerung und 0,39 € für maschinelles Mähen berechnet; weitere Arbeiten an Bäumen, Sträuchern usw. werden nach einem Stundenlohn von 9,33 € vergütet.
Dokumente (PDFs)
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