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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert Grund- und Zusatzentgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2010
  • Die Verordnung legt einen gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
  • Zusätzlich zum Grundentgelt werden verschiedene Tätigkeiten – z. B. Fassaden‑ und Stiegenhausarbeiten, Aufzugsbetreuung oder Müllschacht‑Reinigung – mit gesonderten Beträgen vergütet.
  • Für außerordentliche Arbeiten wird ein Stundenlohn von 7,92 € festgelegt; für besondere Anwesenheitspflichten gilt ein Grundstundensatz von 5,48 €, an Sonn‑ und Feiertagen 10,96 €.
  • Zusätzliche Pauschalen decken die Reinigung von Müllschächten, Waschküchen, Gehsteigen und das Inkasso von Zinsen ab.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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