Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungsanlagen und anderen Einrichtungen in Oberösterreich fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Betreuer*innen einen monatlichen Pauschalbetrag von 97,63 €, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen pro zusätzlicher Aufzugsstelle um 11,91 € steigt.
- Für die Pflege von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen wird ein Stundenlohn von 10,78 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein höherer Satz von 21,56 €.
- Für das Reinigen, Bewässern und maschinelle Mähen von Grünflächen wird ein Jahrespreis von 1,01 € pro Quadratmeter berechnet, aufgeteilt in zwölf Monatsraten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.