Zusammenfassung
Die Verordnung legt den gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert wer betroffen ist und bestimmt Entgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Bundesland Oberösterreich und betrifft Hausbesorger sowie deren Arbeitgeber, sofern diese nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die im Hausbesorgergesetz genannten Grundarbeiten wird neben dem bereits bestehenden Entgelt ein Zusatzentgelt festgelegt, das sich aus Wohnnutzflächen, anderen Räumen, Gehsteigen und Aufzugsbetreuung zusammensetzt.
- Der allgemeine Stundenlohn für sonstige, vom Hausbesorger erbrachte Dienstleistungen beträgt 8,69 €; die Auszahlung muss spätestens am 10. des Folgemonats erfolgen.
- Für die Reinigung von von Hausparteien genutzten Toiletten wird ein monatliches Entgelt von 19,45 € pro Partei bzw. 38,90 € bei unbestimmter Nutzung festgelegt; für besonders stark verschmutzte Bereiche gibt es einen Pauschalbetrag von 52,19 € pro Einsatz.
Dokumente (PDFs)
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