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Verordnung über genehmigungsfreie Eisenbahn‑Vorhaben (VgEV)
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Eisenbahn‑Bau- und Modernisierungsarbeiten ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden dürfen und definiert die Grenzen für genehmigungsfreie Vorhaben.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/9/2009XXIV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Eisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes von 1957, also für das gesamte österreichische Schienennetz.
  • Kleinere Neu‑, Erweiterungs‑, Erneuerungs‑ und Umbauarbeiten, die keine umfangreichen Änderungen zur Gesamtleistung führen, benötigen keine separate Baugenehmigung.
  • Als umfangreiche Arbeiten gelten z. B. Bau von Streckenabschnitten ≥ 5 km, große Brücken, Tunnelbauten, hohe Stützmauern, große Umfüllanlagen oder größere Gebäude.
  • Kleinstfahrzeuge (max. 3,5 t, ≤ 20 km/h) und Zweiwegefahrzeuge dürfen ohne Genehmigung eingesetzt werden, sofern sie nur auf gesperrten Gleisanlagen fahren.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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