Zusammenfassung
Die Verordnung 437/2009 ändert den Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen. Ab dem 1. Jänner 2010 gelten neue Lohn‑ und Arbeitszeitvorgaben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen wird eingeführt, der ab dem 1. Jänner 2010 gilt.
- Für das wöchentliche Kehren und Waschen des Stiegenhauses wird ein Aufwand von 23 Minuten pro Monat in Lohngruppe 1 festgelegt.
- Ein Stiegenhauszuschlag von 20 Euro pro Stiegenhaus wird ab dem zweiten Stiegenhaus gewährt.
- Für die Pflege von Grünflächen werden gestaffelte Sätze je nach Fläche (z. B. 3 Euro pro m² für die ersten 500 m²) definiert.
Dokumente (PDFs)
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