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Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für 2010 (BSVG & B‑KUVG)
Verordnung vom 17.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2010 neue Beitragssätze für Landwirte und Beamte fest: Hundertsätze nach BSVG, Höchstbeitragsgrundlage von 4 110 € und einen leicht erhöhten Beitragssatz von 19,30 €.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2009XXIV
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2010 Außer Kraft ab 31.12.2010
  • Festsetzung der Hundertsätze für das Jahr 2010 mit neun unterschiedlichen Prozentsätzen (von 16,49871 % bis 2,63522 %).
  • Ab dem 1. Jänner 2010 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 110,00 € festgelegt.
  • Der Beitragssatz nach § 26a Abs. 2 B‑KUVG wird von 19,09 € auf 19,30 € für das Jahr 2010 erhöht.
  • Die Rechtsgrundlage der Verordnung beruht auf § 23 Abs. 2 BSVG sowie §§ 19 Abs. 6 und 26a Abs. 3 B‑KUVG.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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