Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2010 neue Beitragssätze für Landwirte und Beamte fest: Hundertsätze nach BSVG, Höchstbeitragsgrundlage von 4 110 € und einen leicht erhöhten Beitragssatz von 19,30 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2009XXIV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2010 Außer Kraft ab 31.12.2010
- Festsetzung der Hundertsätze für das Jahr 2010 mit neun unterschiedlichen Prozentsätzen (von 16,49871 % bis 2,63522 %).
- Ab dem 1. Jänner 2010 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 110,00 € festgelegt.
- Der Beitragssatz nach § 26a Abs. 2 B‑KUVG wird von 19,09 € auf 19,30 € für das Jahr 2010 erhöht.
- Die Rechtsgrundlage der Verordnung beruht auf § 23 Abs. 2 BSVG sowie §§ 19 Abs. 6 und 26a Abs. 3 B‑KUVG.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.