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Änderung der Abwasser‑Emissionsverordnung für Obst‑/Gemüseveredelung und Tiefkühl‑/Speiseeiproduktion (2009)
Verordnung vom 17.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert, um neue Schadstoffparameter (Gesamtchlor, Ammonium, AOX) in die Überwachung aufzunehmen und die Mess‑ und Prüfkriterien zu präzisieren. Außerdem werden Wertegrenzen und Probenahmeregelungen in der Anlage A sowie methodische Vorgaben in Anlage B angepasst.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/17/2009XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Verordnung nimmt neue Schadstoffparameter – Gesamtchlor, Ammonium und AOX – in die Überwachungsliste auf, um gefährliche Abwasserinhaltsstoffe besser zu erfassen.
  • Für die Selbstüberwachung gilt die „4‑von‑5‑Regel“: Von fünf Messungen müssen vier den Grenzwert einhalten, ein einzelner Messwert darf höchstens 50 % (bzw. 100 % bei Ammonium) über dem Grenzwert liegen.
  • Bei bis zu vier jährlichen Fremdüberwachungen muss ein Messwert, der zwischen dem Grenzwert und dem 1,5‑fachen (2‑fach bei Ammonium) liegt, wiederholt werden; ist die Wiederholungsmessung ≤ Grenzwert, gilt die Grenze als eingehalten.
  • Die Parametergrenzen in Anlage A werden überarbeitet: neue Grenzwerte für Gesamtchlor (0,3 mg/l), AOX (0,5 mg/l) und Änderungen bei absetzbaren bzw. abfiltrierbaren Stoffen; das bisherige Freichlor entfällt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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