Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn, zusätzliche Leistungen und Abrechnungspflichten für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für neue Au‑Pair‑Verhältnisse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 366,33 €, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
- Wenn die Au‑Pair‑Kraft keine Unterkunft und Verpflegung nutzen kann, muss diese Leistung in Geld nach einem festgelegten Tagessatz vergütet werden.
- Der Arbeitgeber stellt ordentliche Arbeitskleidung, übernimmt die Kosten für einen Deutschkurs (mindestens die Hälfte) und für weitere pädagogische Qualifizierungskurse.
- Jedes Jahr am 1. Dezember erhalten Au‑Pair‑Kräfte eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines vollen Monatsbruttolohns; bei kürzerer Beschäftigungsdauer wird sie anteilig gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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