Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif legt ein verbindliches Mindesteinkommen für alle Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest.
- Er gilt für private Bildungseinrichtungen, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten; ausgenommen sind künstlerische Schulen und klassische Ausbildungsbetriebe.
- Der Tarif definiert sieben Beschäftigungsgruppen, deren Lohnhöhe von Berufsjahren, Qualifikation und Art der Tätigkeit abhängt.
- Alle Arbeitnehmer erhalten zusätzlich eine Weihnachts‑ und Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts; Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50 % vergütet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.