Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Dezember 2009 einheitliche Stundenlöhne für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest, inklusive Zuschlägen für Bügelarbeiten und dunkle Farben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe sowie deren Heimarbeiter*innen.
- Er tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch einen neuen Gesamtvertrag oder eine gesetzliche Änderung aufgehoben wird.
- Der Tarif legt konkrete Stundenlöhne fest, z. B. 6,95 € für Nachsticken a, 6,28 € für Nachsticken b und 6,15 € für Ausschneiden.
- Bei Aufträgen, die Bügeln beinhalten, wird der Stundenlohn um 0,36 € pro Stunde erhöht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.