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Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg (ab 01.12.2009)
Verordnung vom 18.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Dezember 2009 einen Mindestlohn von 5,95 € für Heimarbeiter*innen in der Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest und sieht Zuschläge für besonders aufwändige Aufträge vor.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich der Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber*innen sowie die dort beschäftigten Heimarbeiter*innen.
  • Der Tarif tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Heimarbeitsgesetz aufgehoben oder geändert wird.
  • Der Mindeststundenlohn beträgt 5,95 €; Aufträge mit drei oder mehr Farben erhalten einen Zuschlag von 10 %, ebenso Aufträge, bei denen mindestens fünf Fäden per Hand vernäht werden müssen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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