Zusammenfassung
Die Verordnung legt den jährlichen Beitragszuschuss für Künstler auf 1.350 € fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/22/2009XXIV
Kulturpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2010
- Der jährliche Beitragszuschuss wird auf 1.350 € festgelegt.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
- Die Regelung basiert auf § 18 Abs. 2 des Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetzes.
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